Schulbuchausleihe

Informationen zur Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz

    • Unentgeltliche Schulbuchausleihe

Die unentgeltliche Schulbuchausleihe entspricht in etwa den ehemaligen Lernmittelgutscheinen. Die Anträge zur unentgeltlichen Schulbuchausleihe müssen bis 15. März bei der Stadtverwaltung Sinzig abgegeben werden. Im Gegensatz zur früheren Regelung müssen die Schulbücher wieder zurückgegeben werden. Die Arbeitshefte verbleiben im Besitz.

Die Stadtverwaltung Sinzig sendet Ihnen die Zu- bzw. Absage zu.

    • Entgeltliche Schulbuchausleihe

Die entgeltliche Schulbuchausleihe steht allen Eltern offen, die die Schulbücher nicht kostenlos bekommen. Für die entgeltliche Schulbuchausleihe erhalten Sie im zweiten Quartal des Jahres per Elternbrief einen Freischaltcode. Mit diesem Code und einer gültigen E-Mail-Adresse können Sie sich im Portal anmelden, um Schulbücher, in die nicht geschrieben wird, zu erwerben. Bei diesen Büchern bezahlt man ein Drittel des Kaufpreises als Leihgebühr. Die Anmeldung für die entgeltliche Schulbuchausleihe muss im angegebenen Zeitraum zwischen erfolgen. Die Arbeitshefte oder Bücher, in die geschrieben wird, müssen die Eltern selbst im Buchhandel bestellen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Sekretärin Frau Strohe oder Frau Kiefernagel von der Stadtverwaltung Sinzig.

Falls Sie noch kein Benutzerkonto angelegt haben, finden Sie unter folgendem Link eine Anleitung:

http://LMF-online.rlp.de/schulbuchausleihe/Eltern/Benutzerkonto.html