Hellenbachschule - Grundschule Westum stellt sich vor . . .

Hellenbachschule Westum feiert buntes Schulfest

„Herzlich Willkommen im Lerchenweg 2, lasst uns heut feiern, seid alle dabei“, sangen alle Schüler der Hellenbachschule am Freitagnachmittag, 30. Juni, vor zahlreichen Besuchern in der warmen Nachmittagssonne. Kinder, Eltern, Lehrer-Orgateam und das restliche Kollegium hatten seit Schuljahresbeginn tolle Vorarbeit geleistet, so dass dem Gelingen des Festes eigentlich nur noch das Wetter in die Quere kommen konnte. Doch auch das spielte glücklicherweise mit.

Nach dem afrikanischen Begrüßungslied „Funga alafia“ folgte die Begrüßung durch die stellvertretende Schulleiterin Frau Baye. Anschließend präsentierten die Kinder in sechs Gruppen dem begeisterten Publikum ihre Choreografien, die sie in der Projektwoche Tanzen vor den Pfingstferien erlernt hatten. Das Schulfest, welches unter dem Motto „bunt und kreativ“ stand, war wirklich ein Grund zum Feiern: Mehr als 10 vielfältige Stationen, darunter ein Ballparcours, Bastel- und Spielstationen, ein Glücksrad und eine Hüpfburg, waren vorbereitet. Zur Stärkung gab es Kaffee und kühle Getränke, dazu ein buntes, vielfältiges Büffet mit herzhaften und süßen Köstlichkeiten, bei dem es schwerfiel, eine Auswahl zu treffen.

Die zahlreichen Besucher verteilten sich schnell über den ganzen Schulhof. Kinder verschiedener Altersgruppen versuchten mit Tennisbällen und Toilettenpapierrollen Türme zu bauen, erprobten sich im Dosenwerfen, spielten das Spiel Tasse versenken und gestalteten kreative Murmel- und Stempelbilder. Neben bunten Seifenblasen waren bald, dank einer Kinderschminkstation, auch viele Kinder als bunte Schmetterlinge geschminkt und mit einer selbst gebastelten Kopfbedeckung tänzelnd auf dem Schulhof zu sehen. Der Ballparcours war ständig besetzt und die rotweiße Hüpfburg kam vor lauter hüpfenden Kindern nicht zur Ruhe. Eine der längsten Warteschlangen bildete sich vor dem Glücksrad. Dort gab es nach dreimaligem Drehen für alle Kinder tolle kleine und große Preise. Nicht nur die Jungen und Mädchen der Grundschule strahlten übers ganze Gesicht, sondern auch deren Geschwister, Eltern und Großeltern waren begeistert. 


Die Schulgemeinschaft dankt den zahlreichen Sponsoren für deren Unterstützung. Dazu zählen: KSK Ahrweiler, Obi, Eiscafé Vallazza, Hagebaumarkt, Spielwaren Sauer und Marktapotheke Vogel. Ein besonders großer Dank gilt dem Schulelternbeirat und allen helfenden Elternhänden sowie dem Förderverein, ohne deren beeindruckende Unterstützung ein solch rundum gelungenes Schulfest nicht möglich gewesen wäre. 

Herzlichen Glückwunsch





Malwettbewerb 

'Buntes Leben im Dach des Regenwalds' 


Museum König Bonn, 2023

Fünf Tage Tanzpower, Bewegung und Musikerfahrung

An der Hellenbachschule Westum waren in der Woche vom 22.5.23 - 26.5.23 alle 112 Erst- bis Viertklässler in Bewegung. Die besondere Projektwoche „Tanzen“ fand am Freitag mit einer großen Vorführung auf dem Schulhof ihren gebührenden Abschluss. Voller Stolz und live auf der Bühne präsentierten sechs Tanzgruppen dem begeisterten Publikum ihre Choreografien, die sie in den vorangegangenen Tagen erlernt hatten. Viele Eltern und die Lehrer zeigten sichsehr beeindruckt von den Leistungen der Kinder. „Da ist unser Kind über sich hinausgewachsen“, ließ sich mehrfach vernehmen.

Eine Woche lang tanzten und trainierten die Kinder täglich zwei Schulstunden lang unter der Anleitung von zwei professionellen und pädagogisch versierten Tanztrainerinnen der Initiative „Wir bewegen Schule“ die coolsten „Moves“, Hip-Hop- und Breakdanceschritte und studierten sogar Solodarbietungen ein.

Finanziert wurde das Tanzprojekt, das erstmals an der Schule stattfand, über einen Sponsorenlauf und mit Unterstützung des Fördervereins. Nach der Pandemiezeit mit vielen Entbehrungen wollte die Grundschule ein besonderes Gemeinschaftserlebnis ermöglichen – viel Bewegung inklusive, denn auch die kam während der Coronazeit oft zu kurz.

In diesem Powerprojekt wurde allerdings nicht nur die kindliche Freude an der Bewegung aufgegriffen und gefördert, sondern gleichzeitig auch das soziale Miteinander in den Tanzgruppen gestärkt. Die Trainerinnen haben den Kindern Leistungserfahrungen ermöglicht, die spürbar zu einer Stärkung des Selbstbewusstseins jedes Einzelnen und des Wir-Gefühls in den Gruppen beigetragen haben. Das war sehr beeindruckend und begeisterte die Schulgemeinschaft!

Persönliche Hygiene 

Personen mit Krankheitssymptomen (z.B. Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Verlust von Geschmacks-/ Geruchssinn, Atemprobleme) dürfen die Einrichtung nicht betreten.

Bei Auftreten von Symptomen während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren und die Eltern zu informieren. 

Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln. 

Gründliche Händehygiene (Händewaschen oder Händedesinfektion). 

Husten- und Niesetikette einhalten. 

„Gerne informieren wir Sie über die neuen Regelungen der Schutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.22 und deren Auswirkungen auf den Schulbereich:

 

· Wer positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt hat, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach fünf Tagen nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.

· Die Maske darf abgesetzt werden, sofern Ø im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein[1]gehalten werden kann oder Ø ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht oder Ø sich eine positiv getestete Person allein in einer geschlossenen Räumlichkeit aufhält.

· Ist das Tragen einer Maske z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht.

 

Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler sollen ebenso wie Lehrkräfte die Schule nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vorliegt. Damit schützen sie sich selbst und andere und tragen zu einem gut laufenden Schulbetrieb bei.

 

Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.

 

Mit dem Wegfall der Absonderungsverordnung entfällt die bisherige Meldepflicht für den Schulbereich. Die Eltern sind nicht mehr verpflichtet, die Schulleitung über den Infektionsfall zu informieren; ebenso entfallen die Meldungen der Schule an das zuständige Gesundheitsamt sowie die anonymisierte Information an die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder Kinder aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe oder Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist.“

 

Quelle: „Änderung der Regelungen zur Absonderung für mit dem Coronavirus SARS-CoV2 infizierte Personen – Ersatz der Absonderungspflicht“, Ministerium für Bildung, RLP


Seite des Kreises Ahrweiler:

Hotline zum Coronavirus 

Bürgerinnen und Bürger können sich  über eine Telefon-Hotline beim Gesundheitsamt über den Coronavirus informieren. Das gibt die Kreisverwaltung bekannt. Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr unter der Telefonnummer 02641/975-670 zu erreichen. Auch das Bundesgesundheitsministerium hat eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet und ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 030/346 465 100 erreichbar. Bei einem Infektionsverdacht empfiehlt es sich, vor einem Praxisbesuch telefonisch mit dem jeweiligen (Haus-)Arzt Kontakt aufzunehmen.

Weiterführende Links:

Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Robert-Koch-Institut: www.rki.de

Allgemeine Hygienehinweise: www.infektionsschutz.de